In Bund und Land haben wir in den Frauenstatuten abgebildet, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt. Um der Geschlechtervielfalt gerecht zu werden, ist auch in den Kreis- und Ortssatzungen ein sensibler Sprachgebrauch, bei dem beispielsweise nicht nur zwei Geschlechter angesprochen werden, von Nöten. In unserem Frauen*Statut ist bereits von "Mindesquotierung" die Rede.
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 26.06.2023) |
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Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 27.06.2023, 10:15 |